Senat duckt sich weg, Koalitionsfraktionen verhindern Transparenz. Die abgelehnte Sondersitzung des Rechtsausschusses bleibt dringend notwendig.

Der Behrendt-Koppers-Skandal darf nicht über die parlamentarische Sommerpause ausgesessen werden. Nach der Verschleierung des Senats darf nicht auch das Parlament für Intransparenz sorgen. Wir fordern den Senat auf, sich den berechtigten und dringenden Fragen zu stellen. Rot-Rot-Grün verweigert dem Parlament jede Nachfragemöglichkeit. Die CDU-Fraktion fordert die Fraktionen von SPD, Grünen, Linke auf, diese Intransparenz zu beenden und ebenfalls für eine Sondersitzung des Rechtsausschusses zu votieren.
Florian Graf, Vorsitzender der CDU-FraktionFlorian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion
Florian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erklärt:

"Der Behrendt-Koppers-Skandal darf nicht über die parlamentarische Sommerpause ausgesessen werden. Nach der Verschleierung des Senats darf nicht auch das Parlament für Intransparenz sorgen. Wir fordern den Senat auf, sich den berechtigten und dringenden Fragen zu stellen. Rot-Rot-Grün verweigert dem Parlament jede Nachfragemöglichkeit. Die CDU-Fraktion fordert die Fraktionen von SPD, Grünen, Linke auf, diese Intransparenz zu beenden und ebenfalls für eine Sondersitzung des Rechtsausschusses zu votieren. Wenn sich alle Fraktionen einig sind, wird der Präsident die Notwendigkeit einer Sondersitzung einsehen. Was wäre das für ein Selbstverständnis eines Parlaments, wenn es sich selbst sein Informationsrecht nehmen würde?

Die Verhinderung einer parlamentarischen Debatte bedeutet, dass die umstrittene Einsetzung einer umstrittenen Kandidatin als Generalstaatsanwältin ohne parlamentarische und damit ohne demokratische Kontrolle erfolgt.

Gegenstand der Sondersitzung sollte die mögliche unzulässige Einflussnahme des grünen Justizsenators bei der Stellenbesetzung der Position in der Generalstaatsanwaltschaft sein und auch die Rolle von Frau Koppers in ihrer Schießstandaffäre. Berlin braucht jetzt eine handlungsfähige Generalstaatsanwaltschaft, deren erste Ermittlung nicht gegen die eigene Generalstaatsanwältin gerichtet sein darf.

Weder im Rechtsausschuss noch in der letzten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses vor der Sommerpause hatte es der Justizsenator zuvor für nötig befunden, seine Entscheidung darzulegen. Diese offene Missachtung des Parlaments sollte der Präsident des Abgeordnetenhauses bei seiner ablehnenden Entscheidung würdigen. Erstaunlich ist vor allem, dass eine Sondersitzung des Parlaments angesichts der Tragweite dieser dubiosen Stellenbesetzung und der damit verbundenen Folgen für die Sicherheit Berlins nicht stattfinden soll.“