Senat muss Revision gegen das Urteil zum Neutralitätsgebot einlegen

Der Senat muss Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts zum Neutralitätsgebot einlegen. Nur die Revision kann bewirken, dass das Neutralitätsgebot an staatlichen Schulen wirksam bleibt. 
Burkard Dregger, innenpol. Sprecher, und Sven Rissmann, rechtspol. SprecherBurkard Dregger, innenpol. Sprecher, und Sven Rissmann, rechtspol. Sprecher
Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, und Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklären: 

„Der Senat muss Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts zum Neutralitätsgebot einlegen. Nur die Revision kann bewirken, dass das Neutralitätsgebot an staatlichen Schulen wirksam bleibt. 

In der Auslegung des Landesarbeitsgerichtes Berlin ist es ein zahnloser Papiertiger, der Konflikte in unsere Schulen bringt und es dem Senat untersagt, diesen vorzubeugen. Das Ansehen des demokratischen Staates und in seine rechtsstaatliche Neutralität dürfen nicht dadurch beschädigt werden, dass seine für ihn handelnden und dem Bürger gegenübertretenden Beamten durch äußerlich sichtbare religiöse oder politische Symbole den Eindruck erwecken, sie urteilten nach anderen Kriterien als Recht und Gesetz. 

Die rot-rot-grüne Linkskoalition darf sich jetzt nicht wegdrücken und den Weg des geringsten Widerstandes gehen. Sondern sie muss um das gesetzliche Neutralitätsgebot kämpfen!“