Pressestatement zum Verbot des Moschee-Vereins „Fussilet 33 e.V.“:

Bereits nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz teilte die Berliner Innenverwaltung mit, dass sie an einer Verbotsverfügung des Moschee-Vereins „Fussilet 33 e.V.“ arbeite. In der Moschee sollen Muslime radikalisiert worden sein.

Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher, sowie Stephan Lenz, verfassungsschutzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklären zum Verbot des Moschee-Vereins „Fussilet 33 e.V.“:

"Wir begrüßen dieses Verbot und die heutigen polizeilichen Maßnahmen. Sie machen deutlich, dass der Rechtsstaat mit sachgerechter Härte gegen islamistische Extremisten vorgeht. Dieser Moschee-Verein hat nicht zuletzt durch den Terroristen Anis Amri traurige Bekanntheit erlangt. Das Verbot ist nur konsequent, denn die Fussilet-Moschee war ein Hotspot des Islamismus und der Radikalisierung. Hier wurden junge Menschen zum Extremismus verführt. Mit diesem Verbot wird einem solchen Treiben Einhalt geboten. Dies ist auch im Sinne der weit überwiegenden Mehrheit der deutschen Muslime, die friedlich und rechtstreu ist. Jetzt kommt es darauf an, auch weitere Keimzellen des politischen Salafismus in Berlin zu bekämpfen. Denn der politische Salafismus strebt die Beseitigung unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates an. Dieser politische Salafismus gehört nicht zu Deutschland!"

Hinweis:

Auf Antrag der CDU-Fraktion wird sich der Ausschuss für Verfassungsschutz in seiner morgigen Sitzung im Zuge eines Besprechungspunktes mit dem Thema beschäftigen.

Sitzung: Mittwoch, 01.03.17, 12 Uhr, Raum 304