Innensenator Geisel ist dafür verantwortlich, dass die Abschiebehaft ermöglicht und nicht vereitelt wird

Innensenator Geisel muss erklären, warum er nicht dafür Sorge trägt, dass derartige Personen in Berlin in Abschiebungshaft genommen werden, nachdem sie in Gewahrsam genommen worden sind. 
Burkhard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion BerlinBurkhard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin
Zum wiederholten Scheitern der Abschiebung des tunesischen Staatsangehörigen Fahti Ben M. erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, Burkard Dregger:

„Am 03.12.2017 ist der tunesische Staatsangehörige Fahti Ben M. in Berlin in polizeiliche Gewahrsam genommen und nach Identitätsfeststellung wieder freigelassen worden. Inzwischen ist bekannt, dass es sich dabei um einen abgelehnten Asylbewerber handelt,

• der auf Antrag der sächsischen Polizei am 26.01.2017 Gegenstand      der       einstweiligen Haftanordnung des Amtsgerichts Tiergarten zur Sicherung der   Abschiebung (Geschäftsnummer 382 XIV 9/18 B) war,

• der darin als Gefährder bezeichnet wird,

• der vollziehbar ausreisepflichtig ist,

• der 18 Aliasidentitäten missbraucht hat,

• der Gegenstand von 11 strafrechtlichen Ermittlungsverfahren war,

• der sich der Abschiebung bereits dreimal und nunmehr ein viertes Mal entzogen hat und

• dessen Passersatzpapiere der tunesischen Behörden seit dem 02.11.2017 vorlagen.

Innensenator Geisel muss erklären, warum er nicht dafür Sorge trägt, dass derartige Personen in Berlin in Abschiebungshaft genommen werden, nachdem sie in Gewahrsam genommen worden sind. Selbst, wenn für die Abschiebung dieser Personen nicht die Berliner Ausländerbehörde zuständig ist, sondern die Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes, muss er dafür Sorge tragen, dass die Behörden des anderen Bundeslandes über die Ingewahrsamnahme in Berlin informiert werden und die Maßnahmen zur Ermöglichung der Abschiebung, insbesondere die Abschiebungshaft mit den dortigen Behörden abgestimmt und durchgeführt werden, so dass eine Freilassung und ein Untertauchen unterbleiben. Dies ist nicht geschehen, und das ist ein unverantwortliches Versagen!

Es ist nicht das erste Mal, dass der Innensenator dabei scheitert, gefährliche Personen durch Abschiebungshaft aus dem Verkehr zu ziehen. Auch im Falle des ‚Tiergartenmordes‘ an der Berlinerin Susanne F. und des ‚Spätimordes‘ an dem Berliner Than N. am 05.11.2017 ist Abschiebungshaft nicht beantragt worden.

Der Innensenator hält sich sklavisch an die verantwortungslose Vereinbarung auf Seite 152 des rot-rot-grünen Koalitionsvertrages, die lautet: ‚Die Koalition hält Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam grundsätzlich für unangemessene Maßnahmen und wird sich deshalb auf Bundesebene für deren Abschaffung einsetzen.“