Prostituiertenschutzgesetz – Senat schätzt nichts und niemanden

Der Senat nimmt seinen gesetzlichen Auftrag – den Schutz der Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution – nicht wahr. Mit seiner Tatenlosigkeit fördert er die Organisierte Kriminalität in der Stadt. Während andere Bundesländer aktiv sind und das Gesetz umsetzen, schafft der Senat einen rechtsfreien Raum, in dem Betroffenen ungehindert weiter ausgebeutet werden können.
Jürn Jakob Schultze-Berndt, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion BerlinJürn Jakob Schultze-Berndt, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin
Jürn Jakob Schultze-Berndt, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt:

„Bis Anfang Februar hat es keinerlei Kontrollen in Bordellen, Sexclubs, auf dem Straßenstrich oder im sogenannten ‚Flüchtlings-Stricher-Milieu‘ gegeben. Von den in Berlin geschätzt 8.000 tätigen Prostituierten haben bisher erst knapp 1.250 versucht, ihre Tätigkeit anzumelden.

Obwohl das Gesetz bereits seit Sommer 2016 existiert, hat Rot-Rot-Grün es bisher völlig versäumt, die Bezirke mit Personal und Mitteln auszustatten, auch eine Ausführungsvorschrift fehlt bisher. Für die Kontrolle der Prostituierten und der Prostitutionsbetriebe sind die Bezirke zuständig. Die Gesundheitsberatungen und die Anmeldungen werden berlinweit in Tempelhof-Schöneberg durchgeführt, allerdings ist dort die Personalbeschaffung gerade erst angelaufen.

Der Senat nimmt seinen gesetzlichen Auftrag – den Schutz der Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution – nicht wahr. Mit seiner Tatenlosigkeit fördert er die Organisierte Kriminalität in der Stadt. Während andere Bundesländer aktiv sind und das Gesetz umsetzen, schafft der Senat einen rechtsfreien Raum, in dem Betroffenen ungehindert weiter ausgebeutet werden können.

Das Gesetz ist vor über eineinhalb Jahren in Kraft getreten, wir fordern den Senat auf, endlich die erforderlichen Schritte zum Schutz der Betroffenen einzuleiten und Kontrollen vor Ort und Beratungsgespräche vorzunehmen.“